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Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfung: Wer muss, wann und wie

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Abwasseranlage so zu betreiben, dass kein Abwasser austritt und kein Fremdwasser eindringt. Wie und wann das nachzuweisen ist, regeln Länder und Gemeinden unterschiedlich – die Pflicht selbst gilt unabhängig davon.

Kurz gesagt

Die Grundpflicht folgt aus dem Wasserhaushaltsgesetz: Abwasseranlagen müssen dicht und funktionsfähig sein. Konkrete Prüffristen legen Landesrecht und die Entwässerungssatzung der Gemeinde fest, häufig verbindlich in Wasserschutzgebieten und bei Neubau oder Änderung. Geprüft wird per Kamerabefahrung, Wasser- oder Luftdruckprobe; Ergebnis ist ein Protokoll mit Zustandsbewertung nach DIN 1986-30.

Grundlage
WHG + Satzung
Bewertung
DIN 1986-30
Ergebnis
Video + Protokoll
Blick durch ein Rohr auf einen Techniker mit Stirnlampe

Woher die Pflicht kommt

Das Wasserhaushaltsgesetz verlangt, dass Abwasseranlagen dem Stand der Technik entsprechen und dicht sind – das gilt auch für die private Grundleitung unter Ihrem Keller. Wie das nachgewiesen wird, konkretisieren Landesverordnungen und die Entwässerungssatzung Ihrer Gemeinde. Deshalb kann die Antwort auf „muss ich prüfen lassen?“ in zwei Nachbarorten unterschiedlich ausfallen.

Wann es typischerweise verbindlich wird

Drei Situationen: in Wasserschutzgebieten mit festen Fristen, bei Neubau und nach Änderungen an der Entwässerung, und wenn die Gemeinde im Rahmen der Fremdwassersanierung anlassbezogen dazu auffordert. Dazu kommt der praktische Anlass: beim Immobilienkauf ist ein Zustandsprotokoll das wirksamste Mittel gegen unangenehme Überraschungen.

Wie geprüft wird

Zuerst wird die Leitung gereinigt, sonst ist nichts zu sehen. Dann läuft die Kamerabefahrung mit Aufzeichnung; Auffälligkeiten werden mit Entfernung vom Schacht festgehalten. Für den formalen Dichtheitsnachweis kommt eine Prüfung mit Wasser oder Luft dazu, je nach Vorgabe. Ergebnis ist ein Protokoll mit Bewertung der Schäden nach DIN 1986-30 – die Klassifizierung, auf deren Basis über Sanierungen entschieden wird.

Was Fremdwasser jährlich kostet

Undichte Muffen lassen bei hohem Grundwasserstand ständig Wasser einlaufen. Das erhöht die Abwassermenge, für die Sie Gebühren zahlen, und beschleunigt Ablagerungen. Aus dem Vergleich von Frischwasserverbrauch und Abwassermenge lässt sich abschätzen, was der Zustand kostet – häufig genug, dass sich eine Sanierung binnen wenigen Jahren rechnet.

Was nach dem Befund passiert

Ein Protokoll ist kein Sanierungsauftrag. Kleinere Schäden werden dokumentiert und beobachtet, punktuelle Undichtigkeiten mit Kurzliner geschlossen, längere geschädigte Abschnitte mit Schlauchliner saniert – alles grabenlos vom Schacht aus, ohne Aushub. Sie entscheiden auf Grundlage von Befund und Kosten, nicht auf Zuruf.

Zum Mitnehmen

  • Die Dichtheitspflicht gilt bundesweit; Fristen und Nachweisform regeln Land und Gemeinde.
  • Ohne vorherige Reinigung ist eine Befahrung wertlos – beides gehört zusammen.
  • Das Protokoll nach DIN 1986-30 ist die Entscheidungsgrundlage, kein Verkaufsargument.
  • Fremdwasser ist eine laufende Kostenposition, nicht nur ein technischer Mangel.

Häufige Fragen

Die Pflicht, sie dicht zu halten, gilt immer. Ob eine förmliche Prüfung mit Frist ansteht, hängt von Landesrecht und Ihrer Gemeindesatzung ab – besonders in Wasserschutzgebieten. Wir sagen Ihnen, was für Ihr Grundstück gilt.

Das legt die jeweilige Satzung fest; typisch sind Zeiträume von zehn oder zwanzig Jahren bis zur Wiederholungsprüfung. Bei Änderungen an der Entwässerung beginnt die Frist neu.

Sie hängt von Länge, Zugänglichkeit und der nötigen Vorreinigung ab. Wir nennen den Preis nach kurzer Sichtung verbindlich vorab – und sagen, welcher Teil Reinigung und welcher Prüfung ist.

Dann bekommen Sie den Befund mit Klassifizierung und die Sanierungsvarianten mit Kosten. Grabenlose Verfahren machen in den meisten Fällen einen Aushub unnötig.

Jetzt frei machen

Ein Anruf, und das Wasser läuft wieder ab.

Wir nennen den Preis, bevor wir anfangen, arbeiten sauber und hinterlassen eine Leitung, die dauerhaft frei bleibt. In Südbaden, Hochrhein & Schwarzwald meist innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen.