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Rohr-Reinigungen – Rohr- & Kanalservice

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Versicherung

Wasserschaden: Welche Versicherung greift?

Nach einem Wasserschaden entscheidet nicht die Höhe des Schadens über die Regulierung, sondern seine Ursache – und die Frage, ob Sie sie belegen können. Wer das weiß, dokumentiert in den ersten Stunden anders als jemand, der zuerst aufräumt.

Kurz gesagt

Ein Rohrbruch innerhalb des Gebäudes fällt typischerweise unter die Leitungswasserversicherung der Wohngebäudepolice. Rückstau aus dem Kanal ist häufig nur mit Elementarschadenbaustein gedeckt. Drückendes Grundwasser gilt in der Regel als Elementarrisiko. Altersbedingter Verschleiß ist meist ausgeschlossen. Entscheidend sind Fotos vor dem Aufräumen, ein Kamerabefund zur Ursache und eine zeitnahe Meldung.

Rohrbruch
Leitungswasser
Rückstau
Elementar
Verschleiß
oft ausgeschlossen
Monteur und Kunde geben sich in einer Küche die Hand, daneben ein roter Werkzeugkasten

Die drei Ursachen und ihre Zuordnung

Leitungswasser: Wasser tritt aus einem Rohr des Gebäudes aus – das ist der klassische Fall der Wohngebäudeversicherung. Rückstau: Abwasser kommt aus dem Kanal zurück, weil dieser überstaut ist; dafür braucht es in der Regel den Elementarbaustein. Grundwasser und Starkregen von außen: ebenfalls Elementarbereich. Diese Zuordnung entscheidet, mit welcher Police Sie sprechen.

Warum Fotos vor dem Aufräumen zählen

Der Wasserstand, die Ausbreitung und die Austrittsstelle lassen sich später nicht rekonstruieren. Machen Sie Fotos, bevor Sie räumen oder abpumpen – auch von der Uhrzeit und, wenn möglich, vom Wetter. Sichern Sie beschädigte Gegenstände, statt sie zu entsorgen, bis die Regulierung geklärt ist.

Was der Kamerabefund leistet

Bei Schäden aus der Grundleitung ist die Ursachenfrage entscheidend: plötzliches Ereignis oder allmählicher Verschleiß. Ein Befahrungsprotokoll mit Schadensklassen und Entfernungsangabe ist die belastbarste Grundlage, die Sie beibringen können – und der Grund, warum wir es zu jedem Einsatz liefern.

Die typischen Fehler

Zu späte Meldung. Aufräumen und entsorgen, bevor der Versicherer den Schaden gesehen hat. Sanieren lassen, ohne Freigabe abzuwarten. Und der häufigste: keine Dokumentation der Ursache, sodass nur der Schaden belegt ist, nicht sein Auslöser. Melden Sie unverzüglich und fragen Sie nach, wie mit Sofortmaßnahmen umzugehen ist.

Was zur Schadensminderung gehört

Sie sind verpflichtet, den Schaden zu begrenzen: Wasser abstellen, Strom im Bereich sichern, austretendes Wasser aufnehmen, Gegenstände retten. Diese Maßnahmen sind erwartet und in der Regel erstattungsfähig – im Unterschied zu einer eigenmächtig begonnenen Sanierung.

Ursache und zuständige Deckung

UrsacheTypische Deckung
Rohrbruch im Gebäude
Wohngebäudeversicherung; Schäden am Gebäude und an der Leitung selbst.
Leitungswasser
Rohrbruch Grundleitung außen
Nicht in jeder Police enthalten – Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes prüfen.
je nach Einschluss
Rückstau aus dem Kanal
Ohne diesen Baustein häufig nicht gedeckt; Rückstausicherung wird erwartet.
Elementarbaustein
Drückendes Grundwasser
Von außen eindringendes Wasser, kein Leitungswasserschaden.
Elementarbaustein
Hausrat (Möbel, Geräte)
Gebäudeschaden und Inventarschaden werden getrennt reguliert.
Hausratversicherung
Altersbedingter Verschleiß
Deshalb ist die Ursachendokumentation entscheidend.
meist ausgeschlossen

Allgemeine Einordnung, keine Deckungszusage: Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Unsere Dokumentation liefert die technische Grundlage für die Prüfung.

Zum Mitnehmen

  • Die Ursache bestimmt die Police – nicht die Schadenshöhe.
  • Fotografieren Sie vor dem Aufräumen; der Zustand ist später nicht rekonstruierbar.
  • Sofortmaßnahmen sind Pflicht und meist erstattungsfähig, eigenmächtige Sanierung nicht.
  • Ein Kamerabefund mit Schadensklassen ist die stärkste Unterlage, die Sie beibringen können.

Häufige Fragen

Ja: Fotos, Kamerabild und Protokoll mit Entfernungsangabe und Schadensklasse, dazu eine Beschreibung der durchgeführten Sofortmaßnahmen. Genau das fragt der Regulierer ab.

Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung ja, eine Sanierung nur nach Abstimmung. Wir dokumentieren den Zustand vorher, damit Ihnen die Freigabe nicht wegen fehlender Beweise verweigert wird.

Dann kommt es auf den Befund an. Ein Protokoll, das ein plötzliches Ereignis belegt, ist Ihre Grundlage für den Widerspruch – ohne Dokumentation steht Behauptung gegen Behauptung.

Wenn sie zur Feststellung der Schadenursache erforderlich ist, wird sie häufig übernommen. Klären Sie es vor der Beauftragung mit dem Regulierer – wir stellen die Leistung entsprechend aus.

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